RHINO
Lichtechtheit: sehr hoch
Pflegefreundlichkeit: sehr hoch
Griff und Atmung: mittel
Lederbeschreibung
Rhino ist ein robustes, mineralgegerbtes Rindsleder im Vintage – Look. Die Stärke des Leders liegt bei 1,2 – 1,4 mm. Mit seiner Narbenzurichtung hat es sehr gute Gebrauchseigenschaften und trotzdem einen angenehmen Griff und eine natürliche Optik. Durch die guten technischen Werte ist der Artikel sowohl für den privaten Wohnbereich, als auch zur Objekteinrichtung, geeignet. Alle Farbmuster zu Leder Rhino liegen im Möbelhaus aus.
Pflege & Pflegemittel
Regelmäßig mit einer weichen Polsterbürste absaugen. Allgemein sollten Sie das Leder gelegentlich „nebelfeucht“ abwischen.
Um die Schönheit und den Wert der Möbel zu erhalten, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Bitte reichen Sie Ihre Anfrage schriftlich unter kundenservice@tm-collections.de oder über unser Kontaktformular ein.
Produkte für die regelmäßige Reinigung und Pflege, Problemlöser zur Entfernung von speziellen Verschmutzungen auf Leder, wie fetthaltige Flecken, Farbabrieb der Kleidung oder Kullistriche, ausgeblichene und ausgetrocknete Stellen erhalten Sie in unserem Lederpflegemittelshop

Grundsätzliches zu Leder
Stellen Sie das Sofa nie unmittelbar an eine Heizung oder ähnliche Hitzequellen. Vermeiden Sie direkte Licht- und Sonneneinstrahlung, Wärmequellen, Strahler, Halogenbeleuchtung, etc. Ein Anilinleder kann schon nach wenigen Wochen austrocknen und seine Farbe verändern. Natürliche Materialien besitzen eine geringere Reibechtheit und können somit leichter abfärben, vor allem in Verbindung mit Flüssigkeiten, wie z.B. Schweiß. Leder kann anfänglich einen starken Eigengeruch haben. Das kann je nach Material einige Wochen oder Monate dauern. Hier hilft am besten häufiges Lüften.
Eine Haut gleicht nie der nächsten, die Lederhäute sind innerhalb einer Lieferung sehr unterschiedlich und selbst innerhalb der Häute gibt es starke Farbund Strukturunterschiede. Auch eine Abweichung vom Kollektionsmuster ist deshalb häufig! Farbunterschiede stellen keinen berechtigten Beanstandungsgrund dar.